Leinenpflicht Hamburg

Leinenpflicht Hamburg

Leinenpflicht Hamburg 

Haben Sie sich schon einmal gefragt, was genau hinter der Leinenpflicht in Hamburg steckt? Hier sind die wichtigsten Regeln und Tipps - kurz, übersichtlich und ohne komplizierte Fachbegriffe. Stellen Sie sich diese Regeln wie ein gelbes Warnschild vor: Es weist den Weg, sorgt für Ordnung und gibt Ihnen gleichzeitig die Freiheit, Ihren Hund entspannt durch die Stadt zu führen.

Leinenpflicht
* Genereller Leinenzwang: In Hamburg müssen Hunde auf öffentlichen Straßen, Wiesen und in Wäldern grundsätzlich an der Leine geführt werden.
Ausnahmen:
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Leinenpflicht haben, dürfen Sie Ihren Hund in vielen Bereichen frei laufen lassen.
Bestimmte Freilaufflächen sind generell ausgewiesen, damit auch Hunde ohne Ausnahmegenehmigung herumtollen können.
Persönliche Anekdote: „Ich erinnere mich an meinen ersten Spaziergang im Hamburger Stadtpark. Mein Hund war so aufgeregt, dass er am liebsten sofort frei herumgelaufen wäre. Aber erst nach bestandener Gehorsamsprüfung durfte er endlich ohne Leine los. Das war ein echter Meilenstein für uns beide!

1. die Gehorsamsprüfung als Schlüssel
Warum eine Prüfung?
Damit der Hund zeigt, dass er sicher gehorcht und Sie als Hundeführer jederzeit die Kontrolle haben.
2.Ablauf
    * Der Hund muss mindestens ein Jahr alt sein.
    * Ein anerkannter Experte leitet die Prüfung.
    * Geprüft werden typische Grundkommandos wie „Sitz“, „Platz“ und „Rückruf“.
Übertragbarkeit:
    * Die Befreiung gilt nur für genau die Person(en), die mit dem Hund geprüft wurde(n).
    * Wenn weitere Familienmitglieder den Hund ohne Leine führen wollen, müssen sie ebenfalls an der Prüfung teilnehmen.
Metapher: Stellen Sie sich die Gehorsamsprüfung wie einen Führerschein vor. Erst wenn Sie bewiesen haben, dass Sie sicher Auto fahren können, dürfen Sie ohne den Aufkleber „Fahranfänger“ losfahren.

3. Kosten und Formalitäten
Gebühren: Zwischen 9 und 18 Euro für die Ausnahmegenehmigung plus Prüfungsgebühr.
* Gemeinschaftsprüfung: Wenn mehrere Personen gleichzeitig die Prüfung ablegen, zahlen in der Regel nur die beiden ältesten Teilnehmer die Gebühr.
* Bescheinigung: Die Bescheinigung über die Befreiung ist stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

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4. Sonderregelungen für „gefährliche Hunde“ und weitere Einschränkungen
* Gefährliche Hunde (z.B. American Pitbull Terrier, Bullterrier, Mastiffs) müssen einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden.
Ausnahmen: Durch einen Wesenstest können bestimmte Rassen von diesen strengen Auflagen befreit werden.
Öffentliche Plätze:
In Einkaufszentren oder Fußgängerzonen: kurze Leine.
Auf Spielplätzen oder öffentlichen Wiesen: Hunde sind dort entweder gar nicht erlaubt oder müssen streng angeleint werden.
Bei Großveranstaltungen wie dem Hafengeburtstag: Hunde sind oft ganz ausgeschlossen.
Praxistipp: Schauen Sie vor jedem Ausflug auf die Schilder und Hinweise. Dort sind die Regeln oft klar geregelt, so dass Sie und Ihr Vierbeiner entspannt unterwegs sein können.

5. Bußgelder bei Verstößen
Ohne Leine erwischt?
    * Bis zu 500 Euro Strafe, wenn die Leine zu lang ist oder gar nicht benutzt wird.
Verbotszonen?
    * Bis zu 600 Euro Strafe, wenn der Hund auf Spielplätzen oder anderen verbotenen Flächen frei läuft.
Wichtig: Lieber einmal mehr die Leine in die Hand nehmen, als ein saftiges Bußgeld zu riskieren.

Fazit: In Hamburg gilt ein klarer Leinenzwang, der nur bei bestandener Gehorsamsprüfung oder auf ausgewiesenen Freilaufflächen gelockert werden kann. Wenn Sie sich an die Regeln halten, vermeiden Sie Bußgelder und sorgen dafür, dass Ihr Hund sicher und entspannt unterwegs ist. Beherzigen Sie die oben genannten Tipps - sowohl im Umgang mit Ihrem Vierbeiner als auch bei der Erziehung. Dann steht einem harmonischen Miteinander in der Hansestadt nichts mehr im Wege.

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