Leinenpflicht / Leinenzwang in Bremen

Leinenpflicht / Leinenzwang in Bremen

Leinenzwang in Bremen - Regeln, Pflicht und Besonderheiten

Die allgemeine Regelung zum Leinenzwang

Die Regelungen zum Leinenzwang und die Einstufung bestimmter Hunderassen als "gefährlich" sind in Deutschland Ländersache. Das bedeutet, dass es von Bundesland zu Bundesland deutliche Unterschiede gibt: Während Hundehalter in einigen Regionen ihre Tiere weitgehend frei laufen lassen können, gibt es in Bremen strenge Vorschriften, die eingehalten werden müssen.

In Bremen gilt ein weitreichender Leinenzwang. Hunde dürfen in der Öffentlichkeit kaum ohne Leine geführt werden, ohne dass dies Konsequenzen nach sich zieht. Von dieser Regelung sind auch verantwortungsbewusste Halter und gut erzogene Hunde betroffen. Hintergrund der strengen Regelungen ist die besondere Situation des Stadtstaates, in dem der öffentliche Raum begrenzt ist und ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet werden soll.

Hundehalter, deren Tiere als "gefährlich" eingestuft werden,

sind in Bremen gesetzlich verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies betrifft insbesondere Hunde, die nach dem Gesetz als Kampfhunde gelten. Auch wenn für andere Hunde keine Versicherungspflicht besteht, wird der Abschluss einer solchen Versicherung von den Behörden dringend empfohlen. Im Haftungsfall wird in Bremen meist zugunsten des Geschädigten entschieden - das kann für den Hundehalter ohne Versicherung schnell teuer werden.

Sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven

gelten klare Regeln für das Führen von Hunden. In öffentlichen Gebäuden, Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäften gilt eine generelle Leinenpflicht. Auch bei Großveranstaltungen wie Volksfesten oder Konzerten dürfen Hunde nur angeleint mitgeführt werden. Es wird jedoch ohnehin davon abgeraten, Hunde in solche Stresssituationen mitzunehmen, da laute Menschenmengen für die Tiere belastend sein können.

Darüber hinaus gilt in bestimmten Bereichen der Stadt generell Leinenzwang. Dazu gehören nicht nur belebte Plätze, sondern auch Grünanlagen, Parks und Spielplätze. Besonders in der Nähe von Schulen und Kindergärten werden verstärkt Kontrollen durchgeführt, um das Sicherheitsgefühl der Passanten zu erhöhen. 

Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit

Besonders streng sind die Regeln während der Brut- und Setzzeit: Vom 15. März bis 15. Juli gilt genereller Leinenzwang für alle Hunde, auch in der freien Landschaft und auf Wiesen. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Wildtieren, insbesondere von Bodenbrütern und trächtigen Wildtieren wie Rehen und Hasen. Freilaufende Hunde können diese Tiere stören oder sogar gefährden. Verstöße gegen diese Verordnung werden entsprechend geahndet.

Ziel dieser Regelung ist es, das natürliche Gleichgewicht der heimischen Tierwelt zu erhalten und Konflikte zwischen Wildtieren und Hunden zu vermeiden. Die Behörden empfehlen Hundebesitzern, in dieser Zeit besonders aufmerksam zu sein und ihren Hund auch auf nicht gekennzeichneten Wegen immer an der Leine zu führen.

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Noch strengere Auflagen gelten in Bremen für Hunde,

die als gefährlich eingestuft sind. Zusätzlich Hundehalsband und zur Leinenpflicht müssen diese Tiere in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Halter versichert, sein Hund sei freundlich und ungefährlich. Die Einstufung als Kampfhund oder gefährlicher Hund erfolgt durch die Stadtverwaltung - unabhängig von der individuellen Einschätzung durch Tierschutzorganisationen oder Züchter.

Gefährliche Hunde müssen zudem mit einem Mikrochip gekennzeichnet und behördlich registriert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass ein als gefährlich eingestufter Hund im Bedarfsfall jederzeit identifiziert werden kann. 

Zu den als gefährlich eingestuften Rassen gehören unter anderem der American Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier und der Bullterrier. Neben diesen Rassen können auch Hunde, die durch Beißvorfälle aufgefallen sind, als gefährlich eingestuft werden. In solchen Fällen kann eine behördliche Anordnung ergehen, die den Halter verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung seines Hundes zu treffen.

Mögliche Sanktionen bei Verstößen

Wer gegen die Leinen- oder Maulkorbpflicht verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Bei Verstößen gegen die Leinenpflicht liegt das durchschnittliche Bußgeld zwischen **50 und 150 Euro** - je nach Situation und Gefährdungspotential. In schwerwiegenden Fällen, z.B. wenn ein unangeleinter Hund einen Menschen oder ein anderes Tier verletzt, können deutlich höhere Bußgelder verhängt werden.

Bei wiederholten Verstößen können die Behörden weitere Maßnahmen gegen den Halter ergreifen. Im Extremfall kann dies bis zur behördlichen Einziehung des Tieres führen. Solche Maßnahmen werden jedoch nur bei wiederholten Vorfällen oder bei mangelndem Verantwortungsbewusstsein des Halters ergriffen.

Hundeauslaufgebiete als Alternative

Um den Hundehaltern entgegenzukommen, gibt es in Bremen spezielle Hundeauslaufgebiete, in denen Hunde frei laufen dürfen. Diese Zonen sind gekennzeichnet und bieten ausreichend Platz für Bewegung und Spiel. Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde ohne Leine laufen, solange sie sich friedlich verhalten und auf ihr Herrchen oder Frauchen hören. 

Die Nutzung von Hundeauslaufgebieten ist eine gute Möglichkeit, dem Hund ausreichend Auslauf zu bieten, ohne gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass der Hund auch dort keine anderen Tiere oder Menschen belästigt. Bei aggressivem Verhalten kann das Ordnungsamt Maßnahmen ergreifen, um andere Hundehalter und Passanten zu schützen.

Fazit

Die Leinenpflicht in Bremen gehört zu den strengsten Regelungen in Deutschland und verlangt von Hundehaltern erhöhte Aufmerksamkeit. Während normale Hunde in vielen öffentlichen Bereichen nur angeleint geführt werden müssen, gelten für als gefährlich eingestufte Rassen zusätzliche Regelungen wie Maulkorb- und Versicherungspflicht. Vor allem während der Brut- und Setzzeit steht der Schutz der Wildtiere im Vordergrund. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit zum Teil empfindlichen Strafen rechnen. Hundehalter sollten sich daher gut über die örtlichen Bestimmungen informieren und darauf achten, dass sie sich stets im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen.

Wer seinen Hund sicher und regelkonform ausführen möchte, kann auf die zahlreichen Hundewiesen und Freilaufflächen in Bremen zurückgreifen. Durch verantwortungsbewusstes Verhalten und die Einhaltung der Regeln können Konflikte vermieden und ein harmonisches Miteinander von Mensch und Hund gewährleistet werden.

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